• Beratungskompetenz in Flensburg

    Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare unserer Kanzlei in Flensburg befassen sich für Sie professionell und aufgrund der sehr komplexen Gesetzgebung spezialisiert mit Ihrem Anliegen. Die zunehmende Komplexität der Rechtswirklichkeit macht eine Spezialisierung erforderlich.

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Die Kanzlei

Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare unserer Kanzlei in Flensburg befassen sich für Sie professionell und aufgrund der sehr komplexen Gesetzgebung spezialisiert mit Ihrem Anliegen. Die zunehmende Komplexität der Rechtswirklichkeit macht eine Spezialisierung erforderlich.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben sich daher durch diverse intensive Fortbildungen und Prüfungen im Rahmen von Fachanwaltschaften qualifiziert. Wir verfügen über Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus vertreten wir Sie ebenso kompetent in den Rechtsgebieten Arzthaftungsrecht, Bank- und Anlegerrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Höferecht, Internetrecht, Medizinrecht, Pachtrecht, Reiserecht, gewerbliche Schutzrechte, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Transportrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht und allgemeines Zivilrecht (z.B. Kaufrecht, Werkvertragsrecht etc.).

Auch auf sonstige Weise stellen wir stets die hohe Qualität unserer Beratung sicher:

Um den immer komplexer werdenden Anforderungen im Rechtsverkehr gerecht zu werden haben wir ein Qualitätssicherungssystem für das anwaltliche Dienstleistungs- und Kanzleimanagement aufgebaut. Aufgrund dieses Qualitätsstandards ist es uns möglich, Ihnen für auswärtige Rechtstreitigkeiten, insbesondere solche mit Auslandsberührung, einen weiteren Service zur Verfügung zu stellen, soweit – beispielsweise bei kleineren Angelegenheiten, nicht der Aufwand der Anreise zum auswärtigen Gerichtsort betrieben werden soll.

Die in unserer Kanzlei tätigen Notare Matthias Otter und Arne Maltzan stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, z. B. im Hinblick auf die Gestaltung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Umwandlungen, Gesellschaftsgründungen, Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen und Unternehmenskaufverträge sowie Handelsregisteranmeldungen, Kauf- und Überlassungsverträge, insbesondere auch Grundstückskaufverträge und Hofüberlassungsverträge, Bauträgerverträge, Grundschuldbestellungen und Regelung von Dienstbarkeiten (z.B. Wege- und Leitungsrechte), familienrechtliche Regelungen wie beispielsweise Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Regelungen wie z. B. Testamente und Erbverträge, Erbauseinandersetzungen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, die Verfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Beglaubigungen sowie alle Geschäfte und Regelungen, die der notariellen Kompetenz bedürfen.

Ob in Flensburg, überregional oder auch im Ausland:
Wir sind für Sie da!

Kontakt

STEINHUSEN
Rechtsanwälte Fachanwälte Notare

Stuhrsallee 27
24937 Flensburg
Telefon 0461-14600-0
Telefax 0461-14600-99

E-Mail: info@steinhusen-flensburg.de

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