Kompetente Beratung und Gestaltung
Die in unserer Kanzlei tätigen Notare stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, z. B. im Hinblick die Gestaltung von handels- und gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Umwandlungen, Kauf- und Überlassungsverträge, insbesondere auch Grundstückskaufverträge und Hofüberlassungsverträge, Bauträgervereinbarungen, familienrechtliche Regelungen wie beispielsweise Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Regelungen wie z. B. Testamente und Erbverträge, die Verfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Beglaubigungen sowie alle Geschäfte und Regelungen, die der notariellen Kompetenz bedürfen.
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Matthias Otter
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Arne Maltzan
- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht