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Als Wirtschaftsrecht wird die Ansammlung von Gesetzen und Verordnungen aus allen Rechtsgebieten bezeichnet, die die Rechte und Pflichten von wirtschaftlich tätigen Personen, Einrichtungen oder Organisationen untereinander oder gegenüber staatlicher Stellen regulieren. Auch wenn im Grundgesetz keine eindeutige Aussage über die in Deutschland existierende Wirtschaftsform vorgenommen wird, folgt das Geschäftsleben in der Bundesrepublik den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft. Käufer und Verkäufer sind beim Abschluss von Kaufverträgen also frei von staatlichen Vorgaben, was insbesondere für die Preisgestaltung gilt, getreu dem Motto “Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis“.
Das Wirtschaftsrecht umfasst damit auch sämtliche rechtlichen Angelegenheiten mittelständischer Unternehmen. Wir beraten das mittelständische Unternehmen bei Firmengründung, Firmenverkauf etc. Wir fertigen Verträge mit Mitarbeitern, den Lieferanten des Unternehmens, den Kunden des Unternehmens, den Vertriebsmittlern. Wir vertreten das Unternehmen vor den Gerichten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, beim Forderungseinzug, bei der Auseinandersetzung mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften usw. Das Bank- und Bürgschaftsrecht ist in den 90er Jahren durch grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verändert worden. Während früher nahezu ausnahmslos ein Bürger aus der von ihm übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen werden konnte, sind heute zahlreiche Bürgschaften sittenwidrig, da sie den Bürgen überfordern. Banken haben nicht unerhebliche Beratungs- und Belehrungspflichten. Dies betrifft sowohl die Geldanlage als auch die Kreditvergabe. Besondere Pflichten treffen die Bank, wenn sie in laufender Geschäftsbeziehung zu ihrem Kunden steht und der Kunde ein mittelständisches Unternehmen, bspw. einen Überbrückungskredit benötigt, um nicht insolvent zu werden. Begeht die Bank hier einen Fehler, kommen ebenfalls Schadensersatzansprüche in Betracht.
Neben den vorgenannten Grundzügen des Wirtschaftsverfassungsrechts bildet das Wirtschaftsverwaltungsrecht einen weiteren Teilbereich des allgemeinen Wirtschaftsrechts. Damit sind die Eingriffsmöglichkeiten des Staats in die Wirtschaft gemeint, die sich vor dem Hintergrund der freien Marktwirtschaft allerdings in Grenzen halten. Von Bedeutung sind dabei die Subventionen, mit denen bestimmte Wirtschaftszweige oder Unternehmen über einen begrenzten Zeitraum hinweg unterstützt werden können, oder die Arbeit des Kartellamts, das bei Unternehmenszusammenschlüssen grünes Licht geben muss, um Monopole zu vermeiden.
Das Wirtschaftsprivatrecht als dritter Teil des allgemeinen Wirtschaftsrechts spannt den Rahmen für den Handel und Waren- bzw. Leistungsaustausch zwischen Produzenten, Händlern und Endverbrauchern. Auf EU-Ebene ist im Zusammenhang mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht noch das europäische Gesellschaftsrecht als relevant zu bezeichnen.
Nicht zu vernachlässigen ist auch das Wirtschaftsstrafrecht: Hier geht es zum Beispiel um GmbH-Geschäftsführer, denen Insolvenzverschleppung oder das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen wird. Auch an anderer Stelle finden sich diverse Strafvorschriften mit wirtschaftrechtlichem Hintergrund.
Zum Wirtschaftsrecht zählt also:
- das Wirtschaftsverfassungsrecht
- das Wirtschaftsverwaltungsrecht
- das Wirtschaftsprivatrecht
- das Wirtschaftsstrafrecht
Auf internationaler Ebene wird die Wirtschaft durch das internationale Wirtschaftsrecht geregelt.