Den Bereich des Ausländerrechts bearbeitet Rechtsanwalt Christian Ascherfeld. Gerne steht dieser Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite.
Gegenstand des Ausländerrechts können Bestimmungen über das Reisen, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht sein.
Die gesetzlichen Grundlagen, die die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland betreffen, sind seit dem 1. Januar 2005 im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und für EWR-Bürger im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) enthalten. Beide Gesetze wurden als Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) erlassen, das daneben weitere Gesetzesänderungen enthält.
Das Aufenthaltsgesetz regelt vor allem den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.
den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.
Regelungsgegenstände sind unter anderem:
· die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (§§ 3–5 AufenthG),
· Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln (§ 5, § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) unter Berücksichtigung der in §§ 16–38 AufenthG genannten Aufenthaltszwecke,
· den Widerruf von Aufenthaltstiteln (§ 52 AufenthG),
· die Zurückweisung an der Grenze (§ 15 AufenthG),
· den Eintritt der Ausreisepflicht (§§ 50, 51 AufenthG) sowie
· Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 95–98 AufenthG).
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