Das Dezernat „Arbeitsrecht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Lutz Thiele. Gerne steht Ihnen Herr Thiele bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten in Arbeitsverträgen, von der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses mit oder ohne Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages bis zu seiner Beendigung.
Hierbei gibt es regelmäßig zwei Vetragsparteien, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:
Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz
Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.
Zur Beurteilung arbeitsrechtlicher Probleme ist Ausgangspunkt der mündlich oder schriftlich abgeschlossene Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird.
Der individuelle Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.
Trotz vielfacher Bemühungen und der Regelung im Einigungsvertrag, ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts. Regelungen finden sich in folgenden Rechtsquellen:
- Europarecht (meist Richtlinien)
- nationale Gesetze, unter anderem
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) – insb. Art. 9 Abs. 3, die sog. Koalitionsfreiheit
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – insb. §§ 611 ff. BGB, Dienstvertrag
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Personalvertretungsgesetze (öffentlicher Dienst)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Mitbestimmungsgesetz (regelt Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat)
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
- Gewerbeordnung (GewO) - insbes. §§ 105ff. GewO
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie Bildschirmarbeitsverordnung
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Aufgrund dieser mittlerweile äußerst komplizierten und komplexen Bestimmungen sind sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel ohne fachanwaltlichen Rat überfordert, einzelne Probleme aus dem Arbeitsrecht selbst zu bewältigen.
Hinzu kommt, dass sich das heutige Arbeitsrecht stark mit Regelungen aus dem
Steuerrecht,
Sozialrecht
Insolvenzrecht
verzahnen kann, so dass hier übergreifende Kenntnisse der Materie erforderlich sind, ohne die ein simples Regelungsbedürfnis zu massiven finanziellen Nachteilen für die eine oder andere Vertragspartei, mitunter sogar für beide Vertragsparteien führen kann.
Allein das Verfahren im Rahmen einer Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf auf Seiten des Arbeitgebers einer sorgfältigen vorherigen Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung überhaupt ausgesprochen werden kann. Beispielhaft ist zu prüfen:
Besteht Kündigungsschutz?
Benötige ich Kündigungsgründe?
Besteht eine Behinderung, die eine vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich macht?
Muß vor der Kündigung ggfs. eine Abmahnung erfolgt sein?
Muß eine Sozialauswahl erfolgen?
Welche Kündigungsfrist ist zu beachten, gibt es eine Probezeit?
Ist ein Tarifvertrag zu beachten?
Ist ein Betriebsrat vorhanden, muß dieser eingeschaltet werden?
etc.
Der Arbeitnehmer hingegen muß ebenfalls nach Erhalt einer Kündigung unbedingt prüfen lassen,
ob er gegen eine ausgesprochene Kündigung vorgehen kann
bis wann gegen eine ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden muss
ob und ggfs. wie er für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu einer Entlassungsentschädigung (Abfindung) gelangen kann - welche Dinge im Rahmen einer Entlassungsentschädigung steuerlich oder bei der Arbeitslosigkeit zu beachten sind - ob und wann er sich arbeitslos melden muss - was bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten ist (Urlaubsabgeltung, Mehrarbeitsvergütung, Arbeitsbescheinigung, Arbeitszeugnis etc.)
Hätten Sie all dies beachtet?