Das Dezernat „Versicherungsrecht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Christian Ascherfeld. Gerne steht Ihnen Herr Ascherfeld bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Das Versicherungsrecht wurde durch Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes vom 23.11.2007 zum 01.01.2008 grundlegend verändert. Dies gilt nicht nur für die Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige, sondern auch für die Vorschriften der Schadensversicherung, Sachversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Gebäudefeuerversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung sowie Krankenversicherung.
Weiterlesen
Das Dezernat „Verwaltungsrecht/öffentliches Recht“ wird in unserer Kanzlei betreut von Rechtsanwalt Arne Maltzan. Gerne steht Ihnen Herr Maltzan bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches - insbesondere neben dem Staatsrecht - eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest, es regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren - unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet - anzutreffen sind und benötigt werden können.
Weiterlesen
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Streitigkeiten zu diesem Thema zur Seite. Bei Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin oder schreiben Sie uns eine Nachricht
Als Wirtschaftsrecht wird die Ansammlung von Gesetzen und Verordnungen aus allen Rechtsgebieten bezeichnet, die die Rechte und Pflichten von wirtschaftlich tätigen Personen, Einrichtungen oder Organisationen untereinander oder gegenüber staatlicher Stellen regulieren. Auch wenn im Grundgesetz keine eindeutige Aussage über die in Deutschland existierende Wirtschaftsform vorgenommen wird, folgt das Geschäftsleben in der Bundesrepublik den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft. Käufer und Verkäufer sind beim Abschluss von Kaufverträgen also frei von staatlichen Vorgaben, was insbesondere für die Preisgestaltung gilt, getreu dem Motto “Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis“.
Weiterlesen